für die Benutzung von
Elektromobilen

für die Benutzung von
Elektrorollern
für die Benutzung von
Elektrofahrrädern
für die Benutzung von
Elektrorollstühlen
zu Reichweiten von
Elektrofahrzeugen
allgemeine Hinweise

 

 

Hinweise für die Benutzung von Elektrorollstühlen in Deutschland.
Elektrorollstühle sind für Menschen gedacht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr sehr weit laufen
können. Je nach Bauart und Wendigkeit sind Rollstühle für den Innenbereich und Außenbereich geeignet. Sie können auf Gehwegen benutzt werden, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen 6 km/h beträgt.
Elektrorollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h können steuerfrei und führerscheinfrei benutzt werden und sind nicht versicherungspflichtig.

Elektrorollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h benötigen eine Betriebserlaubnis und
sind versicherungspflichtig. Das notwendige Versicherungskennzeichen (Moped-Schild) kann bei jeder
Versicherung erworben werden. Der Elektrorollstuhl wird als elektrischer Krankenfahrstuhl versichert. Die
Kosten, für ein gesamtes Versicherungsjahr vom 1. März bis zum 28. (29.) Februar des folgenden Jahres
inklusive Teilkasko ohne Selbstbeteiligung (Diebstahlschutz), beträgt ca. 60,00 bis 80,00 EUR.
Wir empfehlen jedoch, mindestens eine Haftpflichtversicherung für ein Elektrorollstuhl abzuschließen, egal
ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht. Manchmal ist es möglich den Versicherungsschutz in eine
vorhandene Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung zu integrieren. Bitte befragen Sie dazu Ihre
Versicherungsberaterin oder Versicherungsberater.

Personen, die nach dem 1. April 1965 geboren sind, benötigen den Mofa-Führerschein oder einen anderen
gültigen Führerschein zum führen eines Elektrorollstuhls mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als
6 km/h. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind benötigen keinen Führerschein.