für die Benutzung von
Elektromobilen

für die Benutzung von
Elektrorollern
für die Benutzung von
Elektrofahrrädern
für die Benutzung von
Elektrorollstühlen
zu Reichweiten von
Elektrofahrzeugen
allgemeine Hinweise

 

 

Hinweise für die Benutzung von Elektrorollern in Deutschland.
Elektroroller sind für Menschen gedacht, die sich umweltschonend, leise und sparsam im Nahbereich
fortbewegen möchten, oder aus gesundheitlichen Gründen in ihrem Aktionsradius eingeschränkt sind,
aber noch einen guten Gleichgewichtssinn besitzen. Sie finden Anwendung, auf Campingplätzen, in Natur-
schutzgebieten, in Städten und in großen Lagerhallen der Industrie. Die mit Elektrorollern erzielbaren
Reichweiten, können mit Kraftstoffbetriebenen Mofas noch nicht konkurrieren.

Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h können steuerfrei und führerscheinfrei auf
Gehwegen benutzt werden und sind nicht versicherungspflichtig.
Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h benötigen eine Betriebserlaubnis, sind
versicherungspflichtig und müssen auf der Straße fahren. Das notwendige Versicherungskennzeichen
(Moped-Schild) kann bei jeder Versicherung erworben werden.
Der Elektroroller wird als Leichtmofa versichert. Die Kosten, für ein gesamtes Versicherungsjahr vom
1. März bis zum 28. (29.) Februar des folgenden Jahres inklusive Teilkasko mit 50,00 EUR Selbstbeteiligung
(Diebstahlschutz), beträgt ca. 100,00 bis 140,00 EUR.
Wir empfehlen jedoch, mindestens eine Haftpflichtversicherung für ein Elektroroller abzuschließen, egal ob
eine Versicherungspflicht besteht oder nicht.

Personen, die nach dem 1. April 1965 geboren sind, benötigen den Mofa-Führerschein oder einen anderen
gültigen Führerschein zum führen eines Elektrorollers mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als
6 km/h. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind benötigen keinen Führerschein.

Für Elektroroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 Km/h besteht
keine Helmpflicht.