für die Benutzung von
Elektromobilen

für die Benutzung von
Elektrorollern
für die Benutzung von
Elektrofahrrädern
für die Benutzung von
Elektrorollstühlen
zu Reichweiten von
Elektrofahrzeugen
allgemeine Hinweise

 

 

Hinweise für die Benutzung von Elektrofahrrädern in Deutschland.
Elektrofahrräder sind für Menschen gedacht, die sich umweltschonend, leise und ohne hohen Kraftaufwand im Nahbereich fortbewegen möchten, oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausreichende Kraft zum Fahrrad fahren haben. Der elektrische Zusatzantrieb an einem Elektrofahrrad ist die ideale Unterstützung bei langen Radtouren, an Steigungen, bei starkem Gegenwind oder einfach nur zum entspannten Raddeln ohne gleich ins Schwitzen zu kommen.

Elektrofahrräder (Pedelecs) besitzen in der Regel einen sensorgesteuerten elektrischen Hilfsmotor, der sich automatisch oder manuel zuschaltet. Es muß in beiden Fällen mitgetreten werden um eine Motorunterstützung zu erhalten. Für solche sensorgesteuerten Elektrofahrräder gelten die selben rechtlichen Grundlagen wie für normale rein mechanisch durch Muskelkraft angetriebene Fahrräder.

Für Elektrofahrräder die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen, ohne das mitgetreten
werden muß, wird eine Betriebserlaubnis benötigt. Für solche Elektrofahrräder gelten die selben rechtlichen
Grundlagen wie für Elektroroller.